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BIOSUN Wohlfühl-Shop - natürlich Wohlfühlen mit Ohrkerzen

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AGB

Fassung vom 01.01.2002

  1. Allgemeines/Vertragsabschluss
    1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und unseren Kunden. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Alle Angebote sind stets freibleibend. Produktaussagen auf Werbeträgern gelten vorbehaltlich inhaltlicher und technischer Änderungen.
    2. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons "Bestellung senden" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
    3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Für die Bestellung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.
    2. Unsere Preise verstehen sich exkl. Verpackung unfrei ab Werk Schwalbach, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
    3. Zahlungsbedingungen und Rabatte werden auf der jeweiligen Rechnung verbindlich festgelegt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Biosun GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegen genommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
    4. Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen nicht statthaft, ebenso wie eine Aufrechnung, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
  3. Lieferfrist
    1. Die Lieferzeit ist immer direkt beim Artikel ausgezeichnet. Sollte ein Artikel nicht mehr verfügbar sein, behalten wir uns vor, einen qualitativ und preislich gleichwertigen Ersatz zu liefern. Konstruktions- und Formänderungen, die auf verbesserte Technik bzw. Aufforderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten.
    2. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, unvorhergesehener Hindernisse, höherer Gewalt sowohl bei uns als auch bei Vorlieferanten, welche sich erheblich auf die Lieferfristen auswirken, entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen oder Hindernisse. Solche Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
  4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
    1. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbstständige Lieferungen.
    2. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragten Firmen können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Kunde 2 ausdrücklichen Weisungen gibt.
    3. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch evtl. festgestellte Transportschäden dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und anschließend dem Verkäufer mitzuteilen, um Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen zu können.
  5. Eigentumsvorbehalt
    1. Die von uns gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung möglicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache nach Mahnung zurück zu verlangen und den Kunden zur Herausgabe zu verpflichten. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendungen finden oder der Rücktritt nicht ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
    2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
    3. Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zuverkaufen und zu verarbeiten. Der Weiterverkauf und die Verarbeitung unserer Waren oder Erzeugnisse ist ausschließlich in unseren Original-Packungen und mit unserem geschützten Warenzeichen “Biosun” zulässig. Der Kunde tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung/Weiterverarbeitung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Unser Recht, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung mitteilt.
  6. Anwendung/Gewährleistung/Haftungsausschluss
    1. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit Übergabe der Ware. In dieser Zeit werden alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, völlig kostenlos behoben.
    2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 8 Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hier für alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
    3. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Zur Vornahme dieser Handlung hat der Käufer uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, andernfalls sind wir von der Nachbesserungspflicht befreit.
    4. Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage oder schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens einmal fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Dabei ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsabschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
    5. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
    6. Die vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
    7. Schadensersatzansprüche gegen uns sowie unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund (sei es aus Beratung, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung), auch für direkte oder indirekte Folgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen oder wenn aus der fehlenden Zusicherung von Eigenschaften gehaftet wird.
    8. Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen senden Sie die Ware bitte an unsere Firmenanschrift zurück. Der Zusendung muss ein Begleitschreiben beigefügt sein, in dem die behaupteten Mängel detailliert aufgeführt sind.
  7. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
    1. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung der Insolvenz mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt werden.
    2. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendungen und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 20% des Kaufpreises zu zahlen. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen.
  8. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, Anwendbares Recht
    1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand – für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebende Rechtsstreitigkeiten – das Gericht ernannt, das an unserem Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
    2. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages und/oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt Deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

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